Psychotherapie, Psychosomatik und Psychatrie
Psychosomatik:
Das Fachgebiet der Psychosomatik befasst sich mit dem Zusammenhang von körperlichen Symptomen oder Erkrankungen mit seelischem psychischem Empfinden bzw. Verarbeitung der Symptome oder Erkrankungen. Das gilt in beide Richtungen. Dabei geht es nicht um eine Klärung von Ent- oder Weder organmedizinisch krank oder psychisch krank. Das Zusammenspiel bewusst und unbewusst gilt es zu klären. Sowohl die organmedizinische Erkrankung als auch die psychischen Symptome spielen eine Rolle, bei psychischen Symptomen oder Erkrankungen müssen immer ärztlicherseits organmedizinische Ursachen für die psychischen Symptome ausgeschlossen d.h. untersucht werden.
Psychotherapie:
Psychologen/ginnen (psychologische Psychotherapeuten/tinnen) und Ärzte/tinnen, (Fachärzte/tinnen mit fachgebundener Zusatzausbildung Psychotherapie (früher Zusatzbezeichnung), Fachärzte/tinnen für Psychosomatik und Psychotherapie (gibt es nur in Deutschland) und Fachärzte/tinnen für Psychiatrie und Psychotherapie sind im Rahmen ihrer Ausbildung zugelassen, Psychotherapie (von Krankenkassen finanzierte Psychotherapie) anzubieten und durchzuführen.
„Psychotherapie nach HPG“ = Heilpraktikergesetz führen Heilpraktiker aus, die in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen werden. (im Gegensatz zur Homöopathie bei bestimmten Kassen)
Es ist zu unterscheiden, ob ein Arzt/tin ausschließlich Psychotherapie anbietet (als ärztlicher Psychotherapeut niedergelassen), oder ob es sich um ein zusätzliches Angebot im Rahmen der fachärztlichen Tätigkeit (Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde uam) handelt.
Ein psychotherapeutischer Prozess für den Patienten/tin findet dann am effektivsten statt, wenn die psychotherapeutischen Gespräche alle 1-2 Wochen über 50 Minuten stattfinden.
Ab Herbst 2020: Die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird als Studienfach Psychotherapie angeboten.
Psychiatrie:
Das Fachgebiet der Psychiatrie befasst sich mit der Diagnostik und Unterscheidung von psychischen Erkrankungen in Abgrenzung zu organmedizinischen Erkrankungen bzw. auch ihr gleichzeitiges Auftreten. Dabei müssen besonders Erkrankungen aus dem neurologischen Fachgebiet ausgeschlossen werden, weshalb im Rahmen der psychiatrischen Ausbildung mindestens ein Jahr Neurologie zur Ausbildung gehört. Ferner ist es die spezielle Aufgabe des psychiatrischen Fachgebietes, psychische Symptome bzw. Erkrankungen mit Medikamenten (Psychopharmaka) zu behandeln und vor allem auch die Zusammenwirkung mit anderen Medikamenten zu berücksichtigen.
Eine weitere große Berufsgruppe bietet Psychotherapie an:
Diplom-Psychologen/ginnen nach abgeschlossenem Studium Psychologie mit zusätzlicher 3-jähriger Weiterbildung und Approbation zum „psychologischen Psychotherapeuten/tin“.
Das Psychologiestudium ist ein eigenes nicht medizinisches Fachgebiet, bei dem die gesamtmedizinische Differentialdiagnostik, Krankheitslehre und vor allem medikamentöse Therapie, nicht Gegenstand des Studiums sind. Nach Ausschluss organmedizinsicher Erkrankungen durch den Hausarzt oder Facharzt bietet der psychologische Psychotherapeut/tin die Psychotherapie als Kurzzeitpsychotherapie oder im Antragsverfahren (längere Therapie mit mehr Stunden) an.